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Schockierende Menschenrechtsverletzungen in Saudiarabien - Die Schweiz exportiert Waffen im grossen Stil

Saudische Anti-Terror-TruppenSaudi-Arabien gehört zu den 10 wichtigsten Kunden der Schweizer Rüstungsindustrie, obwohl das Land die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) haben kürzlich Berichte über die Lage im saudischen Königreich veröffentlicht, die nicht eindeutiger sein könnten.

Amnesty und HRW berichten von schwersten Menschenrechtsverletzung

„Menschenrechtsverletzungen im Namen des Kampfes gegen den Terror“ so betitelt Amnesty International den ihren neuesten Bericht über Saudi Arabien. Die darin beschriebenen Zustände sprechen eine deutliche Sprache. Seit Beginn der Antiterror-Massnahmen 2001 werden in Saudi Arabien willkürlich Verdächtige festgenommen, Verhaftete werden an geheimen Orten gefangen gehalten, gefoltert und vermutlich exekutiert. Auch Gewalt gegen Oppositionelle wird laut AI durch den Antiterrorkampf gerechtfertigt. Amnesty International spricht von einem deutlichen Rückschritt in der Menschenrechtslage in den letzten Jahren.

Ebenso deutlich fasst es der Bericht von Human Rights Watch zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates vom Juni 2009 gleich im ersten Satz zusammen: "Saudi Arabien verletzt grundlegende Menschenrechte auf systematisch und schwerwiegende Weise." Insbesondere die Rechte von Frauen, religiösen Minderheiten und MigrantInnen aus Südasien würden aufs Schwerste missachtet.

Die Schweizer Rüstungsindustrie und der Bundesrat kennen keine Skrupel

Die Schweiz beliefert Saudi Arabien seit Jahren regelmässig mit Kriegsmaterial, unter anderem auch mit Sturmgewehren und dazugehöriger Munition. Allein im ersten Quartal 2009 erhielt Saudi Arabien erneut Kriegsmaterial für mehr als 3,5 Mio. Franken. Diese Lieferungen stehen im Widerspruch zur revidierten Kriegsmaterialverordnung, die seit Mitte Dezember 2008 in Kraft ist und die Kriegsmaterial-Exporte in Länder, welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen“, untersagt. Zudem dürfen gemäss revidierter Kriegsmaterialverordnung Waffen nicht ausgeführt werden, wenn „ein hohes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden“.

Der Bundesrat ist offensichtlich nicht willens, die im vergangenen Jahr minimal verschärfte Kriegsmaterialverordnung einzuhalten. Einziges Mittel, die Schweizer Beteiligung an Krieg und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, bleibt die Zustimmung zur Initiative „für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“, welche am 29. November 2009 zur Abstimmung kommt.