Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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B&T-Werfer und Munition bei der kongolesischen Polizei

Güterkategorie: Unklar: 40-mm-Polizeimunition und Mehrzweckwerfer; konkrete KMG-/GKG-Einstufung der einzelnen Ausführungen nicht belegt.

Amnesty International dokumentierte eine südafrikanische UNO-Notifikation vom 9. Dezember 2011: Nobleteq Arms and Ammunition kündigte 3’300 Patronen des Kalibers 40 mm für die kongolesische Nationalpolizei an. Als Versender wurde Brügger & Thomet AG genannt. Die Schweizer Regierung erklärte Amnesty im Mai 2012, sie habe keine Kriegsmaterialausfuhr in die DR Kongo bewilligt; ein möglicher Reexport aus Südafrika liege in dessen Verantwortung. Amnesty kritisierte Waffenlieferungen an kongolesische Sicherheitskräfte wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und mangelhafter Endverbleibskontrolle. 2019 berichtete die UNO-Expertengruppe über LBD-40-mm-Werfer mit südafrikanischen Markierungen und B&T-Logo sowie SIR-X-40×46-mm-Munition bei der kongolesischen Polizei. Eine Munitionslieferung war bereits 2018 dokumentiert worden, ohne dass der Sanktionsausschuss benachrichtigt worden war. Ein Zusammenhang mit derselben Charge von 2011 ist nicht belegt.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Demokratische Republik Kongo durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Demokratische Republik Kongo einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Für die Demokratische Republik Kongo weist die Datei nur kleine Maximalwerte aus (Demokratische Republik Kongo: USA, 1 Mio. TIV); ein Drittstaat-Beispiel mit Lieferungen in erheblichem Umfang ist damit nicht belegt.

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

Angekündigte Lieferung 2011; UNO-Dokumentation 2018–2019

Quellen