Feldkanonen für Fulgencio Batista
Güterkategorie: Kriegsmaterial

Public Domain laut Commons – Kuba
Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Kuba durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Kuba einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Länder
Unternehmen
Zeitraum
1950er
Quellen
- Jan Suter, „Schweizer Waffenausfuhren in die Karibik“, in Unheimliche Geschäfte, S. 315