Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Gestoppte Funküberwachung für Xi Jinping

Güterkategorie: Dual-Use-Güter (5A001.f1 und 5D001.a; zusätzlich damalige VIM)

Xi Jinping in Beijing, 07.12.2023. Dati Bendo / © European Union, 2023 / EU Audiovisual Centre. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Xi Jinping in Beijing, 07.12.2023.

CC BY 4.0

Ein anonymisiertes Schweizer Unternehmen beantragte am 16. Februar 2017 die Ausfuhr von Hardware und Software zur Dekodierung, Aufzeichnung und Analyse von Funkprotokollen an eine chinesische Gesellschaft. Das SECO lehnte das Gesuch am 20. März 2017 ab, weil es Zweifel am Endverbleib der Güter hatte. Die Firma verwies auf ein Endverbleibszertifikat und eine zivile Verwendung zur Erkennung unerlaubter Funksender, unter anderem an Flughäfen. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Ablehnung am 19. April 2018 auf. Die Behörde hatte die tatsächlichen Verhältnisse nicht genügend abgeklärt; die Sache ging zur weiteren Abklärung und neuen Entscheidung an das SECO zurück. Das Urteil bezeichnet die Güter mit den Exportkontrollnummern 5A001.f1 und 5D001.a.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte China durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für China einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an China geliefert hat (2’015 Mio. TIV).

Länder

Zeitraum

Gesuch Februar 2017; Urteil April 2018

Quellen