Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Mörser für Oman über Erdoğans Türkei

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Ein Schweizer Unternehmen lieferte Mörser in die Türkei, wo sie in gepanzerte Fahrzeuge eingebaut und anschliessend in den Oman ausgeführt wurden. Das SECO machte zur Bedingung, dass die Schweizer Lieferfirma beim Einbau anwesend war, und vereinbarte Kontrollmöglichkeiten in der Türkei. Der Oman bestätigte die Ablieferung und seine Rolle als Endnutzer und akzeptierte Kontrollen. SECO-Ressortleiter Simon Plüss erläuterte das Geschäft im September 2020 als Beispiel für kontrollierte Lieferungen über ein Drittland. 2024 wurden mögliche technische Mängel an einem RUAG-Mörserprojekt für Oman und daraus entstehende Garantierisiken bekannt.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Türkei und Oman durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Türkei und Oman einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Türkei: USA (3’964 Mio. TIV); Oman: Grossbritannien (1’222 Mio. TIV).

Länder

Unternehmen

Zeitraum

Lieferung spätestens 2020; SECO-Bestätigung 2020; Mängelbericht 2024

Quellen