Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Ranger-Drohnen aus schweizerisch-israelischer Kooperation

Güterkategorie: Unklar

Prototyp der RUAG Ranger (ADS-90) im Flieger Flab Museum Dübendorf. Sandstein, eigene Aufnahme, 27. Januar 2008. Via Wikimedia Commons. Typenillustration; nicht das im Fall gelieferte Exemplar. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
Prototyp der RUAG Ranger (ADS-90) im Flieger Flab Museum Dübendorf.

Public Domain – vom Urheber weltweit freigegeben

Finnland kaufte das gemeinsam von Israel Aircraft Industries, Oerlikon Contraves und die RUAG entwickelte Ranger-Aufklärungsdrohnensystem. Der Bund hatte 28 Millionen Franken zur Entwicklung beigetragen; vorgesehen war eine Rückzahlung bei Verkäufen an weitere Staaten. Nach dem finnischen Kauf verzichtete die Gruppe Rüstung auf die Rückzahlung und verwies auf finnische Gegenleistungen in anderen Rüstungsbereichen. Dies löste 2003 Kritik an der Finanzierung der Zusammenarbeit und der staatlichen Rolle bei der RUAG aus. Die RUAG und Israel Aircraft Industries bewarben sich 2003 mit dem Ranger-System um das britische Aufklärungsdrohnenprogramm Watchkeeper. Das Angebot wurde im Zusammenhang mit der schweizerisch-israelischen Rüstungszusammenarbeit öffentlich diskutiert. Die britische Regierung entschied sich im Juli 2004 für das von Thales geführte Konkurrenzangebot. Das Ranger-Vorhaben führte damit nicht zur vorgesehenen britischen Beschaffung. Israel Aircraft Industries unterhielt nach der Facts-Recherche vom 20. Februar 2003 seit etwa 2000 ein Büro bei der RUAG in Emmen. In den drei Wochen vor Weihnachten 2002 arbeiteten 13 israelische Ingenieure in Halle 3. Offiziell handelte es sich um Garantiearbeiten am Ranger-System. Facts beschreibt Ranger als etwa 4,5 Meter lange, 270 Kilogramm schwere Aufklärungsdrohne mit bis zu 220 km/h und 4’500 Metern Flughöhe, TV- und Infrarotsensorik sowie mobiler Bodenstation für Aufklärung, Zielortung und Artilleriefeuerkontrolle. Die Zürcher Polizei interessierte sich für eine Verwendung zur Überwachung von Demonstrationen am 1. Mai. Die Zusammenarbeit umfasste auch Schweizer Beschaffungen aus Israel: In den 1990er-Jahren beliefen sie sich laut Facts auf rund 1,3 Milliarden Franken. 2002 verlangten parlamentarische Kommissionen einen Beschaffungsstopp; der Bundesrat hielt am Artillerie-Führungssystem INTAFF und 120-/155-mm-Kanistermunition fest. Ein Frequenzwechsel wegen UMTS kostete beim Ranger-System 31 Millionen Franken. Anonyme Ingenieure berichteten über eine SIGINT-Aufrüstung und eine SAR-Studie. Eine IAI-Kontaktperson bestritt Kenntnis davon; der Bundesrat hatte im Juli 2002 erklärt, keine gemeinsame Forschung zu betreiben, und entsprechende Mittel waren nicht budgetiert. Für israelische Software waren Lizenzen und eine Hinterlegung des Quellcodes zur technischen Absicherung vorgesehen. IAI warb für das System mit dem Schweizer Kreuz und nannte Angebote für vier nicht bezeichnete Länder. Die israelische Scout-Vorgängertechnik wurde im Libanon 1982 eingesetzt. Der Bericht erwähnt auch den Beschuss von Qana am 18. April 1996 mit 102 Toten. Ein Einsatz von in der Schweiz entwickelten Ranger-Komponenten bei diesem Beschuss ist nicht nachgewiesen. Am 28. September 1999 bestellte Finnland ein Ranger-System für rund 20 Millionen US-Dollar mit einer Option auf zwei weitere Systeme. Das Fluggerät wurde von der Schweizerischen Unternehmung für Flugzeuge und Systeme entwickelt und gefertigt. IAI/MALAT gehörte dem von Oerlikon Contraves geführten schweizerisch-israelischen Konsortium an. Für 2019 ist bei der finnischen Armee ein Bestand von zwölf Ranger-Drohnen dokumentiert.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Finnland und Grossbritannien als heutige Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

Kooperation seit den 1990er-Jahren; Finnland-Auftrag 1999; britisches Angebot 2003/2004; Bestandsangabe 2019

Quellen