Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Schweizer GPS-Empfänger in Kim Jong Uns Drohnen

Güterkategorie: Unklar

Kim Jong Un in Hanoi, 27.02.2019; Ausschnitt. Shealah Craighead / White House / Trump White House Archived. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Kim Jong Un in Hanoi, 27.02.2019; Ausschnitt.

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-POTUS)

Zwei 2013 und 2014 in Südkorea abgestürzte, mutmasslich nordkoreanische Drohnen enthielten GPS-Empfänger einer Schweizer Firma. Die UNO ersuchte die Schweiz um Abklärungen. Der Hersteller teilte dem SECO mit, die Geräte an einen taiwanischen Zwischenhändler verkauft zu haben; eine spätere Weiterlieferung nach Nordkorea wurde vermutet.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Nordkorea durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Nordkorea einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Länder

Konflikte

Zeitraum

2013–2014; bekannt geworden 2018

Quellen