Schweizer Zünder für den Ersten Weltkrieg
Güterkategorie: Kriegsmaterial
Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Frankreich, Grossbritannien und Italien als heutige Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Russland durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Russland einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Italien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Russland geliefert hat (54 Mio. TIV).
Länder
Konflikte
Zeitraum
1914–1918
Quellen
- Universität Zürich, Thomas Gull/Roman Rossfeld, 02.09.2014: Fünf Dinge, die wir über den Ersten Weltkrieg wissen sollten
- swissinfo.ch, 18.04.2023: Kriegsmaterialhandel: Die Schweizer Neutralität als Geschäftsmodell
- tagesanzeiger.ch, 11.03.2023: Die Schweizer Rüstungsexporte: Eine Geschichte mit Skandalen, Vertuschungen und Übertreibungen (Rico Bandle)
- SonntagsZeitung, 12.03.2023, S. 8: Skandale, Vertuschungen, Übertreibungen (Rico Bandle)
- Infosperber, 11.09.2018: Schweizer Kriegsmaterial-Exporte – ein doppelbödiges Spiel (Hans Ulrich Jost)