Tethys-Exporte trotz Indiens Rheinmetall-Sperre
Güterkategorie: Kriegsmaterial

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Indien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Indien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Indien geliefert hat (6’103 Mio. TIV).
Länder
Unternehmen
Zeitraum
2009–2026
Quellen
- SWI swissinfo/Keystone-SDA, 09.06.2012: Zürcher Rheinmetall Air Defence in Indien unter Bestechungsverdacht
- Blick, 21./22.06.2026: Indien verlängert Bann gegen Schweizer Rheinmetall-Tochter
- WOZ / Rüstungsreport (verlinkte Recherche), 16.07.2020: Als Ueli Maurer der Tarnfirma Schützenhilfe leistete
- WOZ Die Wochenzeitung, 16.07.2020, S. 3: Waffenfabrik Schweiz; Tethys Systems: Umstrittene Rüstungsexporte nach Indien (Jan Jirát und Kaspar Surber; Illustration Marcel Bamert; Mitarbeit Lorenz Naegeli)
- StratPost, Saurabh Joshi, 27.07.2017: CBI appeals against Rheinmetall acquittal (Gerichtsberichterstattung mit Auszügen aus der Rechtsmittelschrift)
- Central Information Commission (Indien): Ashutosh Negi v. Department of Defence, 11.05.2026 (Informationszugangsentscheid; Beschaffungssperren 2012/2013 und Verlängerung 2023)
- WOZ Rüstungsreport: Tethys Systems AG, Jahresabschnitte 2015–2018; Volltext geprüft 24.09.2026