Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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US-Waffen für Vorsters Apartheidregime über Zürich

Güterkategorie: Kriegsmaterial (Schusswaffen und Munition; historische Transit-/Weiterlieferung).

Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985. Ulrich Stelzner (Ullischnulli) / Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextbild zur Apartheid; kein Beleg einer Waffenlieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985.

CC BY-SA 3.0

Der südafrikanische Händler Richard Beck liess US-Waffen als Sportartikel deklarieren. Eine am 23. November 1977 nach Zürich versandte Lieferung leitete Gondrand Bros. am 29. November nach Südafrika weiter. Eine weitere Sendung mit 140 Schusswaffen und 5’000 Patronen wurde im Januar 1978 auf den Weg gebracht und im Februar in Chicago abgefangen. Die US-Behörden ersetzten die Waffen bis auf einen Revolver durch Bücher und liessen die Sendung kontrolliert nach Zürich weiterreisen. Dort verweigerte der Spediteur nach Prüfung der Begleitpapiere die Weiterleitung; der Schweizer Zoll beschlagnahmte den verbliebenen Revolver. Am 4. Februar 1980 hob das US-Berufungsgericht einen nachträglichen Freispruch Becks auf, stellte die Geschworenen-Schuldsprüche wegen Beihilfe zur versuchten illegalen Ausfuhr und falscher Zollerklärungen wieder her und wies die Sache zur Strafzumessung zurück.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

1977–1978; US-Berufungsurteil 1980

Quellen