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Bewilligungsgebühren für Unterschriften-Sammlung: Drohung mit Rechtsmitteln lohnt sich!

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte besagt klar, dass für Amtshandlungen im Zusammenhang mit Initiativen und Referenden keine Gebühren erhoben werden dürfen. Die Praxis sieht indes oft anders aus, zahlreiche Städte verlangen Gebühren für die Bewilligung von Sammelaktionen. Wegen dieser und anderer Einschränkungen der politischen Rechte läuft ein Rechtsstreit zwischen der GSoA und der Stadt St. Gallen, der nun in die zweite Runde geht (siehe dazu die Medienmitteilung der GSoA).

Sollte nichts kosten: Sammelaktion für die Initiative gegen Kriegsmaterial- Exporte.

Oft reicht aber auch schon die Drohung mit Rechtsmitteln, um Gemeinden davon abzubringen, Initiativkomitees zur Kasse zu beten. Letztes Beispiel: Die Stadt Baden schickte uns eine Rechnung über 100 Franken für eine einzelne Standaktion im Rahmen des nationalen Sammeltags zur Initiative gegen Kriegsmaterial-Exporte am 17. März. Neben einer Bearbeitungsgebühr wurde auch eine "Benützungsgebühr" verlangt - frei nach dem Motto "Der öffentliche Raum gehört der Polizei". Nach einem kurzen Telefonat mit dem Hinweis auf einen möglichen Rekurs und die damit verbundene Medienpräsenz handelte es sich dabei plötzlich um einen "Irrtum". Die Rechnung sei ein Versehen, wir könnten sie in den Papierkorb werfen.

Warum nicht gleich so? Wahrscheinlich deshalb, weil die meisten Betroffenen die Gebührenforderung einfach schlucken. 100 Franken sind ja nicht viel - doch wenn man bedenkt, dass für das Zustandekommen einer Initiative mehrere hundert Sammelaktionen nötig sind, gehen die rechtswidrigen Bewilligungsgebühren eben doch ins Geld. Deshalb seien alle AktivistInnen hier aufgefordert: Wehrt euch, wenn die Gemeinden für eure politische Freiwilligenarbeit auch noch Geld wollen!

Kommentare

Schon erstaunlich, ist es doch schon aufwendig genug, eine Initiative zu sammeln. Haben die Behörden Angst vor der Demokratie, oder was ist das Problem?