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Hallo Andre. Die Abgrenzung Dual-use /Kriegsmaterial ist international absolut klar. Sie ist durch genau festgelegte Materiallisten der Wassenaar-Vereinbarung (http://www.wassenaar.org/controllists/index.html) definiert. Die Schweiz hat einfach die neue Kategorie besondere militärische Güter (http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00608/index.html?lang=de) geschaffen, welche international nicht existiert und deren Güter nach Wassenaar als Kriegsmaterial gelten, um beispielsweise Pilatus-Flugzeuge leichter exportieren zu können. Die Initiative definiert auch Ausnahmen für bsp. Panzer die nur zur Minenräumung geeignet sind.

Wegen der Restkompetenz kann diese ja durchaus durch den Bundesbetrieb RUAG erhalten werden, wenn das der Wille des Bundes ist. Der Grossteil der Exporteure wie Rheinmetall (oerlikon Contraves) und General Dynamics Land Systems (MOWAG) gehören ja internationalen Rüstungskonzernen und wo deren Loyalität im Fall eines im höchsten Grade unwahrscheinlichen konventionellen Angriffes auf die Schweiz liegen würden (Deutschland bzw. USA) ist ja klar (Sabotage der Einrichtungen in der Schweiz vor einem Angriff).

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